AGB

AGB

1.      Die Therapeutin wird den zuvor genannten Hund im Beisein des Hundehalters verhaltenstherapeutischen Maßnahmen unterziehen bzw. den Hundehalter anleiten, diese durchzuführen. Grundsätzlich wird sie tierpsychologische Beratung leisten. Die angebotenen Maßnahmen sowie Preise und die Verhaltens- und Ausbildungsregelungen wurden erläutert.

 

2.      Das Honorar ist direkt nach jeder Therapieeinheit / stunde zu entrichten. Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen

Die Kosten für die Erstellung einer Anamnese, Auswertung dieser, sowie die erste Therapieeinheit betragen 150,- €, für ca. 90 Minuten, danach wird jede weitere Therapieeinheit mit 70,- € pro 50-60 Minuten berechnet. Jede weitere angefangene ½ Stunde wird zum Preis von 35,-€ berechnet. 

Das Honorar versteht sich zzgl. Auslagen (wie z.B. Fahrtkosten) und Umsatzsteuer.

Als Kilometergeld werden € 0,50 je angefangenen Kilometer vereinbart.

 

3.      Sollte die Therapieeinheit aus Gründen abgebrochen werden, die nicht in der Sphäre der Therapeutin liegen, besteht kein Honorarrückerstattungsanspruch. Eine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitigem Beenden der Teilnahme durch den Teilnehmer ist nicht möglich.

 

4.      Bei Abbruch der Therapieeinheit durch die Therapeutin wird zeitanteilig die Erstattung der bereits geleisteten Beiträge durchgeführt. Bei Therapieabbruch, aus Gründen, die die Therapeutin nicht zu vertreten hat, besteht die Verpflichtung zur Zahlung der ursprünglich vereinbarten Vergütung fort.

 

5.      Kosten einer Heilbehandlung und Pflichten des Hundehalters:

Der Hund ist während der Therapiezeit tier- und artgerecht zu behandeln. Falls der Hund krank wird oder einen Unfall hat, hat der Hundehalter die Behandlungskosten zu übernehmen. Ebenso hat der Hundehalter die Therapeutin umgehend zu informieren, sollte der Hund erkrankt sein oder einen Termin zur Behandlung nicht wahrnehmen können. Der Hundehalter bestätigt durch Übergabe der Kopie des aktuellen Impfausweises, wer der zuständige Tierarzt ist und dass sämtliche üblichen Impfungen (mindestens Impfung gegen Staupe, Tollwut etc.) durchgeführt sind und der Hund entwurmt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Therapeutin vom Vertrag zurücktreten. Der Hundehalter haftet auch für Folgeschäden.


Haftungsausschluss:

Die Haftung der Therapeutin für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Hundehalter stellt die Therapeutin von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchen rechtlichen Gesichtspunkten frei, so u. a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.

 

6.      Der Hundehalter hat gegenüber der Therapeutin das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen mittels Übergabe einer Kopie der bestehenden Hundehaftpflichtversicherung und sichert zu, dass diese nach wie vor besteht und der betreffende Vertrag nicht beendet ist.

 

7.      Die Therapeutin behält sich vor in dringenden Fällen Therapiestunden abzusagen. Auch Ortswechsel behält sie sich vor. Die Therapiestunden können beiderseits abgesagt werden (mindestens 24 Stunden vor Beginn). Erfolgt eine solche Absage nicht oder später, wird die Therapiestunde in voller Höhe in Rechnung gestellt. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Therapiestunden berechtigen weder zu einer Verminderung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Trainingszeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Werden keine weiteren Therapiestunden vereinbart, so gilt der Vertrag mit Beendigung der letzten durchgeführten Therapiestunde als beendet.

 

8.      Der Hundehalter wurde darüber aufgeklärt, dass die Therapeutin keine Garantie für einen bestimmten Therapieerfolg übernimmt. Damit handelt es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB, da eine Erfolgsgarantie nicht abgegeben werden kann.

 

9.      Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss gemäß Ziff.5 des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an der Therapie erfolgt auf eigenes Risiko.

 

10.   Behördliche Auflagen für den zu therapierenden Hund (z. B. Maulkorbpflicht) gelten auch in den Therapiestunden, welche außerhalb des Hauses / Grundstückes des Hundehalters stattfinden.

 

11.  Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag im Einzelnen zwischen ihnen ausgehandelt wurde und für jede Vertragspartei Gelegenheit zur Änderung bestand.

 

12.  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten.

 

13.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die regelungsbedürftige Lücke im Einvernehmen zu schließen.

 

 

Widerrufsrecht:

Sofern vorliegender Vertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde oder ein Hautürgeschäft gegeben ist, besteht ein Widerrufsrecht gemäß beigefügter Anlage.

 

 


 


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